Rechtsprechung
VK Nordbayern, 13.11.2002 - 320.VK-3194-35/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- VK Nordbayern
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- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausschluss wegen fehlender Angaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99
Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren
Auszug aus VK Nordbayern, 13.11.2002 - 320.VK-3194-35/02
Aus dieser Formulierung wird gefolgert, dass die Angebote die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten müssen (BayObLGZ 1999, 389/393;… Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 21 Rn. 7;… Beckscher VOB/Kommentar/Prieß A § 21 Rn. 21;… Ingenstau/Korbion VOB 14. Aufl. A § 21 Rn. 6 a f.).Bisher wurde daraus, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als Soll-Vorschrift formuliert ist, die Folgerung gezogen, dass der Ausschluss eines Angebots, das geforderte Erklärungen nicht enthält, nicht zwingend sei (vgl. BayObLGZ 1999, 389/394; OLG Bremen BauR 2001, 94/95).
Das sei etwa dann der Fall, wenn das Fehlen geforderter Angaben oder Erklärungen Einfluss auf die Preise, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts habe (vgl. BayObLGZ 1999, 389/394;… Ingenstau/Korbion aaO § 25 Rn. 12 f.).
- OLG Bremen, 20.07.2000 - Verg 1/00
Anteil der vom Bieter selbst auszuführenden Leistungen; Ausschluß eines Angebots)
Auszug aus VK Nordbayern, 13.11.2002 - 320.VK-3194-35/02
Bisher wurde daraus, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als Soll-Vorschrift formuliert ist, die Folgerung gezogen, dass der Ausschluss eines Angebots, das geforderte Erklärungen nicht enthält, nicht zwingend sei (vgl. BayObLGZ 1999, 389/394; OLG Bremen BauR 2001, 94/95). - BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02
Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung
Auszug aus VK Nordbayern, 13.11.2002 - 320.VK-3194-35/02
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seinem Beschluss vom 19.03.2002 (Verg 2/02) in einem Nachprüfungsverfahren, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde lag, folgendes ausgeführt:.