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   VK Nordbayern, 13.11.2002 - 320.VK-3194-35/02   

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https://dejure.org/2002,35308
VK Nordbayern, 13.11.2002 - 320.VK-3194-35/02 (https://dejure.org/2002,35308)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 13.11.2002 - 320.VK-3194-35/02 (https://dejure.org/2002,35308)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 13. November 2002 - 320.VK-3194-35/02 (https://dejure.org/2002,35308)
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  • BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99

    Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VK Nordbayern, 13.11.2002 - 320.VK-3194-35/02
    Aus dieser Formulierung wird gefolgert, dass die Angebote die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten müssen (BayObLGZ 1999, 389/393; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 21 Rn. 7; Beckscher VOB/Kommentar/Prieß A § 21 Rn. 21; Ingenstau/Korbion VOB 14. Aufl. A § 21 Rn. 6 a f.).

    Bisher wurde daraus, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als Soll-Vorschrift formuliert ist, die Folgerung gezogen, dass der Ausschluss eines Angebots, das geforderte Erklärungen nicht enthält, nicht zwingend sei (vgl. BayObLGZ 1999, 389/394; OLG Bremen BauR 2001, 94/95).

    Das sei etwa dann der Fall, wenn das Fehlen geforderter Angaben oder Erklärungen Einfluss auf die Preise, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts habe (vgl. BayObLGZ 1999, 389/394; Ingenstau/Korbion aaO § 25 Rn. 12 f.).

  • OLG Bremen, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Anteil der vom Bieter selbst auszuführenden Leistungen; Ausschluß eines Angebots)

    Auszug aus VK Nordbayern, 13.11.2002 - 320.VK-3194-35/02
    Bisher wurde daraus, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als Soll-Vorschrift formuliert ist, die Folgerung gezogen, dass der Ausschluss eines Angebots, das geforderte Erklärungen nicht enthält, nicht zwingend sei (vgl. BayObLGZ 1999, 389/394; OLG Bremen BauR 2001, 94/95).
  • BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02

    Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung

    Auszug aus VK Nordbayern, 13.11.2002 - 320.VK-3194-35/02
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seinem Beschluss vom 19.03.2002 (Verg 2/02) in einem Nachprüfungsverfahren, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde lag, folgendes ausgeführt:.
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